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Häufig gestellte Fragen

Bis wann muß eine B-Nummer eingereicht werden ?
Spätestens 48 Stunden vor Ladebeginn

Was ändert sich ab dem 01.01.02 ?
Ab dem 01.01.02 werden Fahrzeuge nur angenommen wenn folgende Bedingungen erfüllt werden : - es muß eine
B-Nummer vorliegen oder es wird bei Anlieferung eine Ausfuhrerklärung eingereicht. Sollte keine B-Nr. oder AE vorliegen kann gegen Zahlung einer Bearbeitunsgebühr und Vorlage der benötigten Papiere bei UNIKAI direkt eine AE- Erstellung in Auftrag gegeben werden. - sollten Fahrzeuge angeliefert werden die in irgendeiner Weise unbekannt sind, so werden diese nicht angenommen.

Wie muß ein Fahrzeug gekennzeichnet sein ?
In jedem Fahrzeug muß sich eine Markierung befinden, aus der der Löschhafen und der Spediteur sowie die Chassisnummer ersichtlich sind.

Was darf nicht in Fahrzeugen verladen werden ?
Folgende Beladungen sind absolut verboten: - ölende Maschinenteile - FCKW-haltige Kühl-, Eisschränke etc. - Sondermüll (Batterien, Farben, etc. )

Wie dürfen Fahrzeuge beladen sein ?
Fahrzeuge dürfen nur so beladen werden, daß durch die Beladung keine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit entsteht. Folgende Dinge sind somit nicht erlaubt : - Beladung des Fahrersitzes - Beladung des Beifahrersitzes, wenn die Ladung nicht gesichert ist, in den Fahrerbereich hineinragt oder die Sicht des Fahrers behindert. (Z.B. Beladung mit Teppichen bis unter das Dach oder Großgeräte die auf dem Schaltknüppel liegen, sowie Reifen die in Kurven auf den Fahrer zurollen, etc.) - Unbefestigte Ladung im hinteren Fahrzeugbereich, wie z.B. Fensterscheiben in Höhe des Fahrerkopfes, die beim Bremsen nach vorne schießen - Überladung von Fahrzeugen. Fahrzeuge dürfen nur soweit beladen werden, wie es auch im normalen Straßenverkehr erlaubt ist.( Zulässiges Gesamtgewicht )

Kann ich ein angeliefertes Auto besichtigen ?
Ein Besichtigen,Ummarkieren oder Beladen von Fahrzeugen ist nur gegen Vorlage eines Kaileistungsscheins (A15) möglich. Der A15 muß die entsprechenden Chassisnummern ausweisen und nur zu diesen Fahrzeugen kann dem Kunden Zutritt gewährt werden. Unter Besichtigung verstehen wir die rein optische Kontrolle der Fahrzeuge, ohne Funktionsprüfung. Zutritt zu Fahrzeugen ist nur in der Zeit von Mo-Fr von 06:50-14:00 Uhr möglich.

Wo melde ich mich bei Anlieferung ?
Bei Anliefeung von Cars/Vans meldet man sich als erstes in der Anfuhr an Schuppen 48 (Containerburg). Hier gibt man dem Personal folgendes an : Anzahl der Fahrzeuge, Löschhäfen, Kunde bzw. Spediteur. Dann bekommt man einen Platz zugewiesen, wo man das Fahrzeug mit geöffneter Motorhaube abstellt. Der Schlüssel bleibt im Zündschloß.

Wie kann ich ein Fahrzeug wieder ausliefern lassen ?
Eine Auslieferung kann nur gegen Vorlage eines Kaiauslieferungsscheins (A09) erfolgen, selbst wenn es sich um Falschanlieferungen handelt.

Wie kann ich per Internet ein Fahrzeug suchen ?
Auf der Homepage links unten gibt es die einen Button Fahrzeug suchen . Mittels dieser Eingabemaske lassen sich Fahrzeuge, die bereits computermäßig erfaßt wurden, per Internet abfragen. Dabei sind folgende Dinge zu beachten :
1. Es muß immer die ganze Chass.Nr. eingegeben werden.

2. LKW haben fast immer einen Doppelpunkt gefolgt von den letzten sechs Stellen der Gesamtchassisnummer.
( z.B. ':001001 ')

3. Es gibt grundsätzlich keinen Buchstaben ' O ' in einer Chassisnummer. Stattdessen werden immer nur Nullen eingegeben.

4. Wenn Chassisnummern nicht prüfbar sind, wird nach Kundenpappe aufgenommen. Sollte diese Nummer nur sechsstellig sein, so ist dieses auch die gesamte Chassisnummer, die einzugeben ist.Da es 6-stellige Nummern teilweise mehrfach gibt, wird zur Unterscheidung evtl. ein 'x' oder ein Punkt ' . ' vorangestellt.

5. Alle Buchstaben müssen in GROßSCHRIFT eingegeben werden