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Häufig gestellte Fragen
Bis wann muß eine B-Nummer eingereicht werden
?
Spätestens 48 Stunden vor Ladebeginn
Was ändert sich ab dem 01.01.02 ?
Ab dem 01.01.02 werden Fahrzeuge nur angenommen wenn folgende
Bedingungen erfüllt werden : - es muß eine
B-Nummer vorliegen oder es wird bei Anlieferung eine Ausfuhrerklärung
eingereicht. Sollte keine B-Nr. oder AE vorliegen kann gegen
Zahlung einer Bearbeitunsgebühr und Vorlage der benötigten
Papiere bei UNIKAI direkt eine AE- Erstellung in Auftrag gegeben
werden. - sollten Fahrzeuge angeliefert werden die in irgendeiner
Weise unbekannt sind, so werden diese nicht angenommen.
Wie muß ein Fahrzeug gekennzeichnet sein ?
In jedem Fahrzeug muß sich eine Markierung befinden,
aus der der Löschhafen und der Spediteur sowie die Chassisnummer
ersichtlich sind.
Was darf nicht in Fahrzeugen verladen werden ?
Folgende Beladungen sind absolut verboten: - ölende Maschinenteile
- FCKW-haltige Kühl-, Eisschränke etc. - Sondermüll
(Batterien, Farben, etc. )
Wie dürfen Fahrzeuge beladen sein ?
Fahrzeuge dürfen nur so beladen werden, daß durch
die Beladung keine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit
entsteht. Folgende Dinge sind somit nicht erlaubt : - Beladung
des Fahrersitzes - Beladung des Beifahrersitzes, wenn die
Ladung nicht gesichert ist, in den Fahrerbereich hineinragt
oder die Sicht des Fahrers behindert. (Z.B. Beladung mit Teppichen
bis unter das Dach oder Großgeräte die auf dem
Schaltknüppel liegen, sowie Reifen die in Kurven auf
den Fahrer zurollen, etc.) - Unbefestigte Ladung im hinteren
Fahrzeugbereich, wie z.B. Fensterscheiben in Höhe des
Fahrerkopfes, die beim Bremsen nach vorne schießen -
Überladung von Fahrzeugen. Fahrzeuge dürfen nur
soweit beladen werden, wie es auch im normalen Straßenverkehr
erlaubt ist.( Zulässiges Gesamtgewicht )
Kann ich ein angeliefertes Auto besichtigen ?
Ein Besichtigen,Ummarkieren oder Beladen von Fahrzeugen ist
nur gegen Vorlage eines Kaileistungsscheins (A15) möglich.
Der A15 muß die entsprechenden Chassisnummern ausweisen
und nur zu diesen Fahrzeugen kann dem Kunden Zutritt gewährt
werden. Unter Besichtigung verstehen wir die rein optische
Kontrolle der Fahrzeuge, ohne Funktionsprüfung. Zutritt
zu Fahrzeugen ist nur in der Zeit von Mo-Fr von 06:50-14:00
Uhr möglich.
Wo melde ich mich bei Anlieferung ?
Bei Anliefeung von Cars/Vans meldet man sich als erstes in
der Anfuhr an Schuppen 48 (Containerburg). Hier gibt man dem
Personal folgendes an : Anzahl der Fahrzeuge, Löschhäfen,
Kunde bzw. Spediteur. Dann bekommt man einen Platz zugewiesen,
wo man das Fahrzeug mit geöffneter Motorhaube abstellt.
Der Schlüssel bleibt im Zündschloß.
Wie kann ich ein Fahrzeug wieder ausliefern lassen
?
Eine Auslieferung kann nur gegen Vorlage eines Kaiauslieferungsscheins
(A09) erfolgen, selbst wenn es sich um Falschanlieferungen
handelt.
Wie kann ich per Internet ein Fahrzeug suchen ?
Auf der Homepage links unten gibt es die einen Button Fahrzeug
suchen . Mittels dieser Eingabemaske lassen sich Fahrzeuge,
die bereits computermäßig erfaßt wurden,
per Internet abfragen. Dabei sind folgende Dinge zu beachten
:
1. Es muß immer die ganze Chass.Nr. eingegeben werden.
2. LKW haben fast immer einen Doppelpunkt gefolgt von den
letzten sechs Stellen der Gesamtchassisnummer.
( z.B. ':001001 ')
3. Es gibt grundsätzlich keinen Buchstaben ' O ' in
einer Chassisnummer. Stattdessen werden immer nur Nullen eingegeben.
4. Wenn Chassisnummern nicht prüfbar sind, wird nach
Kundenpappe aufgenommen. Sollte diese Nummer nur sechsstellig
sein, so ist dieses auch die gesamte Chassisnummer, die einzugeben
ist.Da es 6-stellige Nummern teilweise mehrfach gibt, wird
zur Unterscheidung evtl. ein 'x' oder ein Punkt ' . ' vorangestellt.
5. Alle Buchstaben müssen in GROßSCHRIFT eingegeben
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